Externer Abfallbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Sachverständigenbüro Martin Hartzsch

Externer Abfallbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern gesucht? Dann sind Sie beim Sachverständigenbüro Martin Hartzsch jetzt richtig!

externer Abfallbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern


Die Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (externer Abfallbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern) wird als externe Dienstleistung durch das Sachverständigenbüro Dipl. Ing. (FH), M. Hartzsch erbracht.

Am 1. Juni 2017 ist die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Aus der Vorschrift ergibt sich, wer eine betriebseigenen Abfallbeauftragte/n zu bestellen hat und wer nicht.

Nach § 2 AbfBeauftrV haben folgende Personen einen externen Abfallbeauftragten zu bestellen:

  • bestimmte Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImSchV,
  • Betreiber von Krankenhäusern und Kliniken mit mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle,
  • Betreiber von Deponien bis zur Stilllegung
  • Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 nach Anhang I der Abwasserverordnung, soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden,
  • Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, Elektro(nik)geräte und Batterien zurücknehmen sowie
  • Hersteller und Vertreiber, die freiwillig zurücknehmen (auch als Rücknahmestellen bezeichnet) sowie
  • bestimmte Betreiber von Rücknahmesystemen nach VerpackV, ElektroG und BattG.

Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externen Abfallbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Pflichten.

Mit unseren bundesweit tätigen externen Abfallbeauftragten betreuen wir bereits seit Jahren Stammkunden u.a. in und um Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund, Wismar, Güstrow, Waren (Müritz), Neustrelitz, Parchim, Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Bad Doberan, Anklam, Hagenow, Ludwigslust, Wolgast, Boizenburg/Elbe, Grevesmühlen, Demmin und Pasewalk.

Tätigkeiten eines externer Abfallbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern:

  • die Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Abfallbeauftragten gemäß §§ 59 und 60 KrWG und AbfBeauftrV
  • die Beratung in allen Fragen des Abfallmanagements,
  • die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen sowie
  • die Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Sie haben Interesse an einem unserer externen Abfallbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern oder auch dem externen Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragten? Nutzen Sie bitte nach- und nebenstehende Kontaktdaten.

Alternativ steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch sehr gerne jederzeit unter:
Tel.: +49 177 7865645    
oder
E-Mail: info@pruefenundberaten.de zur Verfügung!

externer Abfallbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern
Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch

Ihr Ansprechpartner Heinrich Duden - Sachverständiger
Ihr Ansprechpartner
Heinrich Duden


info@pruefenundberaten.de
04171-78811916 od.
0172-4531807

 




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